(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CARRIER4YOU (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Transport- und Logistikleistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung (ADSp) sind ergänzend anwendbar.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Transport-, Umschlags- und Lagerleistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers und den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen sowie alle für den Transport erforderlichen Dokumente bereitzustellen.
(1) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 425 ff. HGB bzw. nach den Bestimmungen des CMR bei grenzüberschreitenden Transporten.
(2) Über die gesetzlichen Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen Zahlung einer zusätzlichen Versicherungsprämie.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Auf Wunsch des Auftraggebers schließt der Auftragnehmer eine Transportversicherung gegen separates Entgelt ab.
(1) Der Transport gefährlicher Güter erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (ADR/GGVSEB).
(2) Der Auftraggeber hat gefährliche Güter rechtzeitig vor der Auftragsausführung schriftlich zu deklarieren.
Angegebene Abhol- und Zustellzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermine schriftlich vereinbart.
Bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Anordnungen, Verkehrsstörungen oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Störung.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Göttingen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.